Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Groß Disnack
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Disnack in der Sitzung am 08.12.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Groß Disnack für das Gebiet nordwestlich der „Dörpstraat“, südlich der Straße „Klosterberg“ am Ortsausgang in Richtung Groß Sarau in der Ortslage der Gemeinde Groß Disnack gelegen, und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.02.2021 bis zum 12.03.2021 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Hier können Sie die auszulegenden Unterlagen einsehen:
- Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Groß Disnack in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 21.01.2021
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Groß Disnack (Gesamtplan)
- Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Groß Disnack nebst Bebauungskonzept
- Baulückenuntersuchung der Ortslage Groß Dsinack
- Entwässerungskonzept zum Niederschlagswasser und zum Schmutzwasser
- Geotechnische Stellungnahme zu den Baugrund- und Bodenverhältnissen
- Geruchsprognose
- Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes d. Berichtigung
- Auszug aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Groß Disnack
Von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und der Anagbe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet. Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 erfolgt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Aufgrund der derzeitigen Lage im Hinblick auf das Corona-Virus wird bei dem Wunsch der persönlichen Einsichtnahme der ausliegenden Planunterlagen um eine vorherige Terminabstimmung gebeten. Stellungnahmen können auch per Email an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.